Schwangerschaft und Ehevertrag

Ein Ehevertrag wird nicht allein aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft sittenwidrig.

Zwar stellt das Bestehen einer Schwangerschaft bei Abschluss eines Ehevertrags ein starkes Indiz für ungleiche Verhandlungspositionen dar. Allein für sich genommen kann dies jedoch nicht in jedem Fall zur Sittenwidrigkeit des Ehevertrags führen, entschieden nun die Richter am Oberlandesgericht Celle. Vielmehr müssten weitere Faktoren wie etwa ein weitgehender oder sogar vollständiger Ausschluss von gesetzlichen Ansprüchen gegeben sein. Daneben können auch Umstände vor der Heirat und dem Vertragsschluss, etwa das Wissen der Frau um die grundsätzliche Abneigung des Partners, sich erneut zu verheiraten, relevant sein.

 
 
Kuendigung Heidenau, Bussgeld Freiberg, Rechtliche Betreuung Radeberg, Unfallregulierung nahe Radeberg, Kanzlei Dresden, Arbeitszeugnis Pirna, Inkasso Dippoldiswalde, Schadenersatz Kreischa, Offene Forderung Dresden, Anwaltskanzlei Kreischa