Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Inkasso Dippoldiswalde, Schadensersatzansprueche Freital, Gewerblicher Mietvertrag Wilsdruff, Rechtsanwalt Dresden, Arbeitsvertragsrecht nahe Wilsdruff, Strafanzeige Heidenau, Ehe Dresden, Mietvertrag Dresden, Wohnungsmietrecht Dresden, Schuldner Glashuette