Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand

Das Bundesverwaltungsgericht stützt die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zum Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand.

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich der Rechtsauffassung des Bundesfinanzhofs angeschlossen: Ein Grundsteuererlass kommt nicht nur bei atypischen und vorübergehenden Ertragsminderungen in Betracht, sondern auch bei strukturell bedingten Ertragsminderungen von nicht nur vorübergehender Natur.

 
 
Kanzlei Dresden, Anwalt nahe Freital, Unterhalt Dresden, Kuendigung Glashuette, Inkasso Dohna, Fahrzeugschaeden Glashuette, Rechtsanwalt nahe Freital, Arbeitszeugnis Freital, Pflegschaft Dresden, Bussgeldverfahren Heidenau